Passwort zurücksetzen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vermittlungsbedingungen

Sehr geehrter Kunde, die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen uns der Ferienhaus-Vermittlung
Life & Art GmbH
Adolf-Geyger-Str. 1
55411 Bingen 
Tel.: 0034-637200127, – nachstehend ,, LIFE&ART GMBH ” abgekürzt, – und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Bitte lesen Sie diesen daher sorgfältig durch.

1. Stellung und Leistungen von LIFE&ART GMBH , anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1 LIFE&ART GMBH bietet im Internet die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Eigentümern derFerienobjekte an. LIFE&ART GMBH hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter/Veranstalter, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt.

1.2 Die Rechte und Pflichten von LIFE&ART GMBH ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzendenvertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über dieentgeltlicheGeschäftsbesorgung).

1.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich diefür den Vertragspartner maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.

1.4 Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kundeund Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch LIFE&ART GMBH als Vertreter namens und in Vollmacht desVermieters getroffen.

2. Buchungsablauf

2.1 Mit Anmeldung bietet der Kunde LIFE&ART GMBH den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kannschriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durchLIFE&ART GMBH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. LIFE&ART GMBH übermittelt, entsprechend demBuchungswunsch des Kunden, an diesen ein ausgefülltes, mit allen Leistungsdaten, den Belegungszeiten und Preisen vonLIFE&ART GMBH namens des Eigentümers/Vermieters rechtsverbindliches Exemplar des Belegungsvertrages. In dieser Weisebestätigt LIFE&ART GMBH dem Kunden namens des Eigentümers/Vermieters den Abschluss des Vertrages auf der Grundlageder Objektbeschreibung und dessen Vermittlungsbedingungen verbindlich.

2.2 Bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn kommt der Vertrag bereits mit der telefonischenBuchungsbestätigung zustande, welche LIFE&ART GMBH als Vertreter des Eigentümers erteilt. In diesem Fall hat dieÜbermittlung des schriftlichen Vertrages nur die Funktion der Dokumentation der mündlich verbindlich getroffenen Vereinbarungen Ist eine Umbuchung aufgrund Reisetermin, Domizil und/oder Anzahl der Teilnehmer notwendig, kann eine Umbuchungsgebühr von € 80. -fällig werden.Ist die Umbuchung nicht mehr möglich, muss eine Neuanmeldung zu den o.g. Konditionen erfolgen. Die Angaben in derBuchungsbestätigung sind Umfang der vertraglichen Leistungen. Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form und mitausdrücklicher schriftlicherBestätigung gültig.

3. Zahlungsabwicklung, Kaution, Rücktritt

3.1. Die Firma Life&Art GmbH ist hinsichtlich der Anzahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte desEigentümers/ Vermieters.

3.2. Mit Vertragsschluss, wird eine Anzahlung, entsprechend der im Vertrag vereinbarten Höhe fällig. Falls im Vertrag zur Höhe derAnzahlung nichts vermerkt ist, beträgt diese max. 20 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an uns zu bezahlen,wobei Life&Art GmbH der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Beachten Sie die Überweisungszeiten! DieAnzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

3.3. Geht die Anzahlung bei Life&Art GmbH nicht innerhalb dieser Frist ein, ist Life&Art GmbH berechtigt, nach Mahnung mitFristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierteRücktrittsgebühren gemäß Ziff. 3.7 zu berechnen.

3.4. Die Restzahlung ist, wie in der Regel im Vertrag vereinbart, bar vor Ort zu leisten, in Ausnahmefällen lt. besondererVereinbarung spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn auf das Konto von Life&Art GmbH zu überweisen. Geht dieseRestzahlung bei Life&Art GmbH nicht innerhalb dieser Frist ein, ist Life&Art GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzungnamens und in Vollmacht des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebührenzu berechnen.

3.5 Soweit Life&Art GmbH zur Vermittlung und der Eigentümer zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereitund in der Lage sind, besteht ohne vollständige Bezahlung in der Regel kein Anspruch auf Bezug des Objektes.

3.6. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

3.7 Die Eigentümer/Vermieter können durch Life&Art GmbH als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts pauschaleRücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die eventuell mögliche anderweitige Belegung desObjekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren liegen mit der Maßgabe, dass es Ihnen unbenommen bleibt,dem Eigentümer/Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind,in der Regel in der Größenordnung von:a. bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 25 % des Mietpreises.b. 89 bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 35 % des Mietpreises.c. 59 bis 30 Tage vor Belegungsbeginn 50 % des Mietpreises.d. ab 29 Tage vor Belegungsbeginn 90% des Mietpreises.

3.8 In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, ein oder mehrere Ersatzteilnehmerzu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintreten. Der Eigentümer/ Vermieter,vertreten durch Life&Art GmbH kann der Person (den Personen) des/der Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn dieser denbesonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördlicheVorschriften entgegenstehen.

3.9 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen

4. Leistungen

Bei den von Life&Art GmbH angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung vonFremdleistungen zwischen dem Unterzeichnenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. AlleSchadensersatzansprüche des Unterzeichnersnachfolgend Mieter genanntsind an den jeweiligen Eigentümer zu stellen. DerVertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers: Eigentümer, Vermieter oder Verwalternachfolgend Eigentümergenanntabgeschlossen. Er gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Wirempfehlen den Abschluss eines Versicherungspakets (Reiserücktritts-, Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung)

5. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers erstellt. Für eineBeeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom-und Wasserausfälle,Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ebenfalls haften wir nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung,Pool etc., sowie für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken ohne zeitliche Begrenzung. Ist die Nutzungdes Mietobjektes auf Grund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal dieHöhe der vereinbarten Restzahlung beschränkt. Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser- / Stromversorgungoder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen.

6. Mitwirkungspflich

 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichenBestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden gering zuhalten. Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden demEigentümer Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch allesonstigen Beanstandungen an der Mietsachemüssen unverzüglich dem Eigentümer gemeldet werden. Der Mieter hat alle während seiner Aufenthaltsdauer verursachtenSchäden dem Eigentümer zu melden und die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandelnDie gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen- und schrankrein zu hinterlassen

7. Anreise/Abreise

Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab ca. 14:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag verlässt der Mieter dasHaus bis spätestens 10:00 Uhr. Sollte der Mieter das Objekt am Abreisetag länger bewohnen wollen, muss er dies vor Ort mit demVermieter bzw. dessen Vertreter vereinbaren.

8. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der schriftlichen Genehmigung des Eigentümers. Der Mieter haftet fürsämtliche vom Tier500,- bei der Vermittlerinvereinbart, die nach dem Aufenthalt zurückerstattet werden.

9. Gerichtsstand

Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zustellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Eigentümers, VermietersoderVerwalters.

10. Kaution

Wenn im Angebot von einer Kaution die Rede ist, findet diese Vereinbarung außerhalb der Zuständigkeit von Life&Art GmbHlediglich zwischen Mieter und Vermieter statt.

11. Rücktritt durch den Eigentümer

11.1 Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch Life&Art GmbH, den Vertragkündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuchder Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart. Diesesentsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welchesich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Feriendomizils oder die unmittelbare Umgebung des Feriendomizils(Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) imSinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken. Dementsprechendrechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.

11.2 Der Eigentümer/Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder Life&Art GmbHals deren Vertreter, können den Vertragnach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet Abmahnungnachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortigeAufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigungdes Objekts und des Inventars.Sonstiges: Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich zuerfolgen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Life&Art GmbH .Wenn Häuser über Internet verfügen und Sie dieses kostenlos nutzen, können wir nicht dafür garantieren, dass es zu jeder Zeiteinwandfrei funktioniert.Der spanische Begriff Finca ist vielen Reisenden sicherlich bekannt, aber einige könnten doch überrascht sein, wenn sie hören,dass es im ursprünglichen Sinn Bauernhof bedeutet. Vor allem im landwirtschaftlich geprägten Süden Mallorcas, im Gebiet umCampos und am Es Trenc, werden viele z. T. sehr alte Bauerngehöfte touristisch vermarktet. Es ist keine Seltenheit, dass dortauch noch Tiere gehalten werden. Gerne können Sie dies vorher bei uns erfragen.