AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermittlungsbedingungen
Sehr geehrter Kunde, die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen uns, der Ferienhaus-Vermittlung Life&Art GmbH, Adolf-Geyger-Strasse 1, 55411 Bingen Tel.: 06721-179521, – nachstehend „LIFE&ART GMBH“ abgekürzt, – und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Bitte lesen Sie diesen daher sorgfältig durch.
1. Stellung und Leistungen von LIFE&ART GMBH, anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1 LIFE&ART GMBH bietet im Internet die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Eigentümern der Ferienobjekte an. LIFE&ART GMBH hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/ Vermieter/Veranstalter, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt.
1.2. Die Rechte und Pflichten von LIFE&ART GMBH ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
1.4 Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch LIFE&ART GMBH als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen.

2. Buchungsablauf
2.1 Mit Anmeldung bietet der Kunde LIFE&ART GMBH den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch LIFE&ART GMBH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. LIFE&ART GMBH übermittelt, entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden, an diesen ein ausgefülltes, mit allen Leistungsdaten, den Belegungszeiten und Preisen von LIFE&ART GMBH namens des Eigentümers/Vermieters rechtsverbindliches Exemplar des Belegungsvertrages. In dieser Weise bestätigt LIFE&ART GMBH dem Kunden namens des Eigentümers/Vermieters den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung und dessen Vermittlungsbedingungen verbindlich.
2.2 Bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn kommt der Vertrag bereits mit der telefonischen Buchungsbestätigung zustande, welche LIFE&ART GMBH als Vertreter des Eigentümers erteilt. In diesem Fall hat die Übermittlung des schriftlichen Vertrages nur die Funktion der Dokumentation der mündlich verbindlich getroffenen Vereinbarungen.

Ist eine Umbuchung aufgrund Reisetermin, Domizil und/oder Anzahl der Teilnehmer notwendig, kann eine Umbuchungsgebühr von € 80.- fällig werden.
Ist die Umbuchung nicht mehr möglich, muss eine Neuanmeldung zu den o.g. Konditionen erfolgen. Die Angaben in der Buchungsbestätigung sind Umfang der vertraglichen Leistungen. Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form und mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung gültig.

3.Zahlungsabwicklung, Kaution, Rücktritt
3.1. Die Firma Life&Art GmbH ist hinsichtlich der Anzahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Eigentümers/ Vermieters.

3.2. Mit Vertragsschluss, wird eine Anzahlung, entsprechend der im Vertrag vereinbarten Höhe fällig. Falls im Vertrag zur Höhe der Anzahlung nichts vermerkt ist, beträgt diese 20 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an uns zu bezahlen, wobei Life&Art GmbH der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Beachten Sie die Überweisungszeiten! Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

3.3. Geht die Anzahlung bei Life&Art GmbH nicht innerhalb dieser Frist ein, ist Life&Art GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 3.7 zu berechnen.

3.4. Die Restzahlung ist, wie in der Regel im Vertrag vereinbart, bar vor Ort zu leisten, in Ausnahmefällen lt. besonderer Vereinbarung spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn auf das Konto von Life&Art GmbH zu überweisen. Geht diese Restzahlung bei Life&Art GmbH nicht innerhalb dieser Frist ein, ist Life&Art GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren zu berechnen.

3.5 Soweit Life&Art GmbH zur Vermittlung und der Eigentümer zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage sind, besteht ohne vollständige Bezahlung in der Regel kein Anspruch auf Bezug des Objektes.

3.6. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

3.7 Die Eigentümer/Vermieter können durch Life&Art GmbH als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts pauschale Rücktrittskosten für den Mietbetrag erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die eventuell mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren liegen mit der Maßgabe, dass es Ihnen unbenommen bleibt, dem Eigentümer/Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind, in der Regel in der Größenordnung von:
a. bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 25 % des Mietpreises.
b. 89 bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 35 % des Mietpreises.
c. 59 bis 30 Tage vor Belegungsbeginn 50 % des Mietpreises.
d. ab 29 Tage vor Belegungsbeginn 90% des Mietpreises.

3.8 In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, ein oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintreten. Der Eigentümer/ Vermieter, vertreten durch Life&Art GmbH kann der Person (den Personen) des/der Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

3.9 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

4. Leistungen: Bei den von Life & Art GmbH angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Unterzeichnenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Alle Schadensersatzansprüche des Unterzeichners – nachfolgend Mieter genannt – sind an den jeweiligen Eigentümer zu stellen. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers: Eigentümer, Vermieter oder Verwalter – nachfolgend Eigentümer genannt – abgeschlossen. Er gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Wir empfehlen den Abschluss eines Versicherungspakets (Reiserücktritts- , Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung).

5. Haftung: Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ebenfalls haften wir nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung, Pool etc., sowie für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken ohne zeitliche Begrenzung. Ist die Nutzung des Mietobjektes auf Grund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der vereinbarten Restzahlung beschränkt. Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser- / Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen.

6. Mitwirkungspflicht: Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich dem Eigentümer gemeldet werden. Der Mieter hat alle während seiner Aufenthaltsdauer verursachten Schäden dem Eigentümer zu melden und die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln
Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen- und schrankrein zu hinterlassen.

7. Anreise/Abreise: Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab ca. 14:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag verlässt der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr. Sollte der Mieter das Objekt am Abreisetag länger bewohnen wollen, muss er dies vor Ort mit dem Vermieter bzw. dessen Vertreter vereinbaren.

8. Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren bedarf der schriftlichen Genehmigung des Eigentümers. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden. In jedem Fall wird eine Kautionshinterlegung von € 150,- bei der Vermittlerin vereinbart, die nach dem Aufenthalt zurückerstattet werden.

9. Gerichtsstand: Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters.

10. Kaution
Wenn im Angebot von einer Kaution die Rede ist, findet diese Vereinbarung außerhalb der Zuständigkeit von Lifelediglich zwischen Mieter und Vermieter statt.

11. Rücktritt durch den Eigentümer
11.1 Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch Life&Art GmbH, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart. Dieses entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Feriendomizils oder die unmittelbare Umgebung des Feriendomizils (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken. Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter

11.2 Der Eigentümer/Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder Life&Art GmbH als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars.

12. Staffelpeise
Einige Unterkünfte werden mit sogenannten Staffelpreisen angeboten. Bitte beachten Sie hierbei, dass in der Regel bei Buchung eines günstigeren Tagespreises (Staffelpreis) nur für die gebuchte Anzahl der Personen Bettwäsche, Handtücher und Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Gerne können Sie dies vorher bei uns erfragen.

Sonstiges: Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Life&Art GmbH.
Wenn Häuser über Internet verfügen und Sie dieses kostenlos nutzen, können wir nicht dafür garantieren, dass es zu jeder Zeit einwandfrei funktioniert.

Der spanische Begriff Finca ist vielen Reisenden sicherlich bekannt, aber einige könnten doch überrascht sein, wenn sie hören, dass es im ursprünglichen Sinn Bauernhof bedeutet. Vor allem im landwirtschaftlich geprägten Süden Mallorcas, im Gebiet um Campos und am Es Trenc, werden viele z. T. sehr alte Bauerngehöfte touristisch vermarktet. Es ist keine Seltenheit, dass dort auch noch Tiere gehalten werden. Gerne können Sie dies vorher bei uns erfragen.